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Mülltrennung: Bei Verstößen drohen Geldstrafen

Person wirft einen Becher in eine blaue Recycling-Tonne neben einer grünen Mülltonne auf einem Gehweg.

Wer das Gesetz nicht beachtet, muss mit einer Geldstrafe rechnen.

Früher betrachteten viele Bürger die Mülltrennung offenbar als freiwillige Maßnahme. Das trifft heute eindeutig nicht mehr zu: Die Pflicht ist im französischen Gesetz verankert, und bei Verstößen drohen Sanktionen.

Wie die Website service-public.gouv.fr erläutert, müssen Privatpersonen mit einer Pauschalbuße von 35 Euro rechnen, wenn sie Abfälle in einer ungeeigneten Tonne entsorgen. Bei Zahlung innerhalb von 45 Tagen bleibt es bei diesem Betrag, danach steigt die Strafe auf 75 Euro. Zwar wird diese Regelung in einigen Gemeinden bereits seit Jahren umgesetzt, doch zahlreiche Menschen umgehen sie weiterhin.

Strenge Sanktionen für Unternehmen

Die kommunale Polizei oder direkt die Mitarbeitenden der Müllabfuhr dürfen Verstöße ahnden. Dabei handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit der zweiten Klasse, die im französischen Strafgesetzbuch als offizieller Verstoß geführt wird. Auch wenn die Geldbuße hoch erscheinen mag, gilt die Missachtung der Vorgaben als Beeinträchtigung des Gemeinwohls: Sie kann die gesamte Recyclingkette verunreinigen.

Auch illegale Müllablagerungen werden von den Behörden hart bestraft. Wer Sperrmüll oder andere Abfälle auf öffentlichen Straßen oder in der Natur zurücklässt, erhält eine Pauschalbuße von 135 €, die auf 375 € erhöht werden kann. Bei nachgewiesener Umweltverschmutzung oder einer Gefahr für die öffentliche Gesundheit kann die Tat zudem gerichtliche Folgen haben.

Für Unternehmen gelten in diesem Bereich zusätzlich besondere Vorschriften. Werden sie nicht eingehalten, können Verwaltungsstrafen von bis zu 7500 Euro verhängt werden. Bei einem schweren Verstoß dürfen die Behörden außerdem ein zeitweiliges Tätigkeitsverbot anordnen und strafrechtliche Schritte einleiten.

Mülltrennung: Joghurtbecher richtig entsorgen

Kürzlich hatten wir bereits über Joghurtbecher berichtet, die bei Mülltrennung und Recycling lange Zeit Schwierigkeiten bereiteten. Inzwischen können die Recyclingwege diese Verpackungen besser verarbeiten, dennoch müssen weiterhin bestimmte Regeln beachtet werden.

Auf den ersten Blick harmlose Handgriffe – etwa den Deckel in den Becher zu stecken oder ihn in eine Konservendose zu legen – erschweren die Arbeit in den Sortierzentren. Kunststoff, Metall und Karton werden jeweils über eigene Wege verarbeitet. Sind diese Materialien miteinander vermischt, wird die Sortierung aufwendiger und teurer. Vor allem leidet die Qualität des Recyclings, sodass Materialien unter Umständen nicht mehr verwertbar sind. Weitere Informationen dazu finden Sie in unserem vorherigen Artikel.

Damit ist klar: Mülltrennung ist keine nebensächliche Option mehr, sondern eine verbindliche Pflicht, deren Missachtung inzwischen vom Staat sanktioniert wird. War Ihnen diese Gesetzgebung bereits bekannt? Teilen Sie es uns in den Kommentaren mit.

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