Portugal wegen erneuerbarer Energien vor dem Gerichtshof der Europäischen Union
Die Europäische Kommission hat Portugal am Mittwoch wegen Mängeln bei der Umsetzung der Vorschriften zur Förderung erneuerbarer Energien an den Gerichtshof der Europäischen Union (EU) verwiesen.
Nach Angaben der Europäischen Kommission hat Portugal – ebenso wie Griechenland und Malta – die Richtlinie 2023/2413 nicht in nationales Recht überführt. Diese betrifft die Beschleunigung des Übergangs zu erneuerbaren Energiequellen sowie den Ausbau sauberer Energie in sämtlichen Wirtschaftsbereichen.
Die verschärften Vorschriften sehen Maßnahmen vor, um den Ausbau erneuerbarer Energien voranzutreiben. Dazu gehören eine leichtere Integration des Energiesystems durch Elektrifizierung und erneuerbaren Wasserstoff sowie Schutzvorkehrungen für eine nachhaltigere Bioenergieproduktion.
Neue Vorschriften für den Strommarkt
Im Energiebereich übermittelte die EU-Kommission Lissabon zudem eine mit Gründen versehene Stellungnahme. Dabei handelt es sich um die zweite Stufe eines Vertragsverletzungsverfahrens wegen der unzureichenden Übernahme neuer Strommarktregeln. Diese sollen die Strompreise für Verbraucher stabiler machen und ihre Abhängigkeit von den Preisen fossiler Brennstoffe verringern.
Wie Brüssel betont, ist die Anwendung der Rechtsvorschriften entscheidend, damit europäische Verbraucher – Haushalte und Unternehmen – „Energiekosten tragen, die die niedrigen Erzeugungskosten erneuerbarer Energien besser widerspiegeln, und damit die Preise besser vorhersehbar sind“.
Die Reform der Strommarktgestaltung stärkt außerdem den Verbraucherschutz: sowohl durch mehr Wahlfreiheit beim Abschluss von Verträgen als auch bei Unterbrechungen der Versorgung.
Portugal hat nun, wie auch Kroatien und Polen, zwei Monate Zeit, der Kommission zu antworten.
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