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LPG: Die wichtigsten Mythen und Fakten rund um Autogas

Weißes Elektroauto steht in heller, moderner Ladestation mit zwei Ladestationen im Hintergrund.

Flüssiggas, meist als LPG beziehungsweise Autogas bezeichnet, ist heute so verbreitet wie nie zuvor. Beim Rechnen kann es sich für viele Autofahrer als besonders preiswerte Lösung erweisen. Dennoch wirft LPG weiterhin Fragen auf, und zahlreiche Mythen halten sich hartnäckig.

Diese Unsicherheiten haben LPG jedoch nicht daran gehindert, sich einen relevanten Platz auf dem nationalen Markt zu sichern. Der niedrige Literpreis ist ein gewichtiges Argument für alle, die viele Kilometer fahren und ihre Kraftstoffkosten senken möchten: Im Durchschnitt kostet ein Liter etwa halb so viel wie ein Liter Diesel.

Im Folgenden klären wir die häufigsten Fragen und Vorurteile: Kann der Tank bei einem Unfall explodieren? Nimmt LPG dem Motor Leistung? Und dürfen LPG-Fahrzeuge in Tiefgaragen abgestellt werden?

LPG-Fahrzeuge sind nicht sicher. FALSCH.

Einer der verbreitetsten Mythen über LPG betrifft die Sicherheit. Autos mit diesem Kraftstoff gelten bei manchen Menschen als unsicher, weil sie bei einem Unfall angeblich explodieren könnten.

Tatsächlich ist LPG sehr explosionsfähig und entzündet sich leichter als Benzin. Genau deshalb sind LPG-Tanks besonders widerstandsfähig – deutlich robuster als Benzin- oder Dieseltanks – und müssen Prüfungen bestehen, welche die extremsten Bedingungen nachbilden.

Selbst wenn das Fahrzeug brennt, verfügt der LPG-Tank über Vorrichtungen, die den unter Druck stehenden Kraftstoff kontrolliert ableiten. Dadurch soll ein katastrophales Bersten des Tanks verhindert werden.

Zu beachten ist außerdem: Werden LPG-Kits nicht bereits ab Werk und nach den strengen Sicherheitsvorgaben des Herstellers eingebaut, dürfen sie nur von entsprechend zugelassenen Fachbetrieben installiert werden. Diese arbeiten nach einem internationalen Protokoll, dessen Einhaltung anschließend bei einer außerordentlichen Prüfung bestätigt wird.

Nimmt LPG dem Motor „Leistung weg“? RICHTIG, aber …

Früher war beim Betrieb mit LPG tatsächlich ein Leistungsverlust von 10% bis 20% spürbar. Obwohl LPG mit 100 Oktan eine höhere Oktanzahl als Benzin mit 95 oder 98 Oktan aufweist, besitzt es pro Volumen eine geringere Energiedichte. Das ist der wesentliche Grund für den Leistungsverlust.

Mit modernen LPG-Einspritzsystemen fällt ein möglicher Leistungsverlust heute jedoch verschwindend gering aus und ist für den Fahrer kaum feststellbar.

Schadet LPG dem Automotor? FALSCH.

Auch dieses „urbane“ Vorurteil taucht regelmäßig auf, sobald es um Autogas geht. Tatsächlich enthält LPG weniger Verunreinigungen als Benzin. Seine Nutzung kann daher sogar den gegenteiligen Effekt haben und die Lebensdauer bestimmter Bauteile verlängern. So entstehen durch LPG beispielsweise keine Kohlenstoffablagerungen im Motor.

Allerdings kann die reinigende Wirkung von LPG vorhandenes Spiel oder Öllecks sichtbar machen. Das gilt insbesondere bei der Umrüstung von Motoren mit hoher Laufleistung, die sich nicht mehr in optimalem Zustand befinden: LPG kann die Kohlenstoffablagerungen entfernen, welche solche Probleme zuvor „verdeckt“ haben.

Verbraucht ein LPG-Auto mehr als ein Benziner? RICHTIG.

Beim Fahren mit LPG ist ein höherer Verbrauch normal. Anders gesagt: Für 100 Kilometer werden stets mehr Liter benötigt als bei Benzin auf derselben Strecke. Als üblich gelten ein bis zwei Liter zusätzlich.

Ein Blick auf den Taschenrechner zeigt allerdings schnell, dass der Preisunterschied zwischen beiden Kraftstoffen diesen Mehrverbrauch nicht nur ausgleicht. Mit LPG lassen sich bei den Kraftstoffausgaben in Euro rund 40% sparen.

Besser für die Umwelt? RICHTIG.

Da LPG aus raffinierten Bestandteilen besteht, gibt es keine schädlichen Partikel an die Atmosphäre ab. Zudem fallen die Kohlenmonoxid-Emissionen deutlich geringer aus: Sie betragen etwa 50% der Benzin-Emissionen und rund 10% der Diesel-Emissionen.

Auch beim CO₂-Ausstoß hat ein LPG-Fahrzeug einen Vorteil. Gegenüber einem ausschließlich mit Benzin betriebenen Auto ist im Durchschnitt eine Verringerung um 15% möglich.

Tanken: Sind Handschuhe vorgeschrieben? FALSCH, aber …

Derzeit gibt es im Land mehr als 340 Tankstellen mit LPG-Angebot. Der Tankvorgang ist unkompliziert und schnell und ähnelt weitgehend dem Tanken eines Benzin- oder Dieselfahrzeugs.

Da das Gas jedoch eine Temperatur unter null Grad hat, sind beim Tanken einige Vorsichtsmaßnahmen erforderlich; das Tragen von Handschuhen wird empfohlen. Lange Handschuhe sind dabei besonders wichtig, weil sie die Haut besser vor Kälteverbrennungen schützen. Verpflichtend sind sie allerdings nicht.

Darf ich in einer Tiefgarage parken? RICHTIG, aber …

Seit 2013 dürfen LPG-Fahrzeuge, die bei einer außerordentlichen Prüfung die Anforderungen erfüllen, ohne Einschränkungen in Tiefgaragen oder geschlossenen Garagen abgestellt werden.

Fahrzeuge mit LPG-Antrieb, deren Komponenten nicht gemäß der Verordnung Nr. 207-A/2013 vom 25. Juni zugelassen und eingebaut wurden, dürfen dagegen weder in geschlossenen Parkhäusern noch unterhalb des Bodenniveaus parken. Für diesen Verstoß werden Bußgelder zwischen 250 und 1250 Euro fällig.

Ist der blaue LPG-Aufkleber Pflicht? FALSCH, aber …

Seit 2013 ist der blaue Aufkleber am Heck von ursprünglich auf LPG umgerüsteten Fahrzeugen nicht mehr vorgeschrieben. Er wurde durch eine kleine grüne Plakette ersetzt, die verpflichtend ist und unten rechts an der Windschutzscheibe angebracht werden muss. Fehlt diese Kennzeichnung, kann ein Bußgeld zwischen 60 und 300 Euro verhängt werden.

Wurde das betreffende LPG-Fahrzeug allerdings vor dem 11. Juni 2013 umgerüstet, muss es weiterhin den blauen Aufkleber tragen. Es kann jedoch jederzeit die grüne Plakette beantragen.

Für die grüne Plakette wird zunächst ein Zertifikat für die eingebaute Anlage von einem zugelassenen Installations- oder Reparaturbetrieb benötigt. Außerdem muss das Fahrzeug eine Typ-B-Prüfung bei einer Kfz-Prüfstelle bestehen, die 110 Euro kostet. Anschließend sind das Zertifikat der Typ-B-Prüfung und das Zertifikat der zugelassenen Werkstatt an das IMTT zu senden; zudem muss die Eintragung „LPG - Reg. 67“ beantragt werden.

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