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Kernkraftwerk Fessenheim: Rückbau bis 2048 und umstrittenes Technologiezentrum

Ingenieur mit Helm und Warnweste betrachtet Atomkraftwerk mit Kühltürmen und Warnschild vor radioaktiver Gefahr

Das Kernkraftwerk Fessenheim, das nach 42 Betriebsjahren im Jahr 2020 stillgelegt wurde, beginnt einen neuen Abschnitt: den Rückbau. Die gewaltige Baustelle soll bis 2048 andauern und wird von einem umstrittenen Vorhaben begleitet – einer Anlage zum Recycling radioaktiver Metalle.

Mit dem Energiewendegesetz von 2015 war das Schicksal des Kernkraftwerks Fessenheim besiegelt. Die 1977 in Betrieb genommene Anlage verfügte über zwei Druckwasserreaktoren mit jeweils 900 MW – die ersten dieser Art in Frankreich. Bei ihrer Schließung war sie das älteste Kernkraftwerk des französischen Reaktorparks. Die beiden Reaktoren wurden 2020 endgültig abgeschaltet.

Nun folgt jedoch die längste und zugleich heikelste Phase des Verfahrens: der Rückbau. Nach Angaben von EDF werden dabei rund 380.000 Tonnen Abfälle anfallen, von denen 94 % als konventionell gelten, etwa Beton und Metalle. Im Mittelpunkt steht dennoch der radioaktive Rest: Reaktoren zerlegen, kontaminierte Bauwerke dekontaminieren und flüssige sowie gasförmige Abwässer an einem Standort unmittelbar am Rhein behandeln – nur 1,5 Kilometer von der deutschen Grenze entfernt – erfordert besondere Sorgfalt.

EDF hatte dafür zunächst eine fünfjährige Vorbereitungsphase vorgesehen, bevor der eigentliche Rückbau beginnen kann. Insgesamt dürfte das Vorhaben etwa zwei Jahrzehnte dauern. Ein im Amtsblatt veröffentlichter Erlass gibt nun den offiziellen Startschuss für diese Großbaustelle und legt die genauen Vorgaben fest.

Rückbau des Kernkraftwerks Fessenheim in vier Phasen

Der Erlass lässt keinen Zweifel: Der gesamte Standort soll verschwinden. Ausgenommen sein können lediglich einzelne konventionelle Anlagen und Verwaltungsgebäude, sofern sie sich für die künftige Nutzung des Geländes als sinnvoll erweisen.

Die Arbeiten gliedern sich in vier Etappen. Zuerst erfolgt der elektromechanische Rückbau, der als besonders anspruchsvoll gilt: Komponenten der Reaktoren sowie sämtliche Systeme zur Behandlung radioaktiver Abwässer werden einzeln demontiert. Darauf folgen die Dekontamination von Bauwerken und Böden sowie der Abriss der Gebäude „bis zu einer Tiefe von mindestens einem Meter“ unterhalb des heutigen Geländeniveaus. Den Abschluss bildet die vollständige Wiederherstellung des Standorts. Mehrere dieser Arbeitsschritte können gleichzeitig stattfinden.

Sicherheitsauflagen und Frist bis 2048

Auch bei der Sicherheit macht der Erlass strenge Vorgaben. Gasförmige Abwässer müssen vor jeder Ableitung nach außen behandelt und überwacht werden. Für die Entleerung der Becken in den Reaktor- und Brennelementgebäuden, die besonders sensible Vorgänge darstellt, ist eine gesonderte Kontrolle vorgesehen. Der Erlass setzt den 30. Juni 2048 als Ende des Rückbaus fest.

Streit um das Recycling radioaktiver Metalle

Parallel zum Rückbau sorgt ein weiteres Projekt erneut für Spannungen in der Region: Geplant ist ein Technologiezentrum, eine Anlage zum Recycling sehr schwach radioaktiver Metalle aus dem Rückbau kerntechnischer Anlagen. Das auf 450 Millionen Euro geschätzte Vorhaben soll 2031 auf einer Fläche von 15 Hektar entstehen und während der Bauzeit bis zu 300 Menschen beschäftigen.

Das Konzept sieht vor, kontaminierte Metallteile einzuschmelzen und daraus Barren herzustellen, die in der konventionellen Industrie wiederverwendet werden können. In Frankreich wäre dies eine Premiere, während Länder wie Schweden, das Vereinigte Königreich und Spanien ein solches Recycling bereits betreiben. EDF bestätigte im Juli 2025, das Projekt trotz einer lebhaften öffentlichen Debatte weiterverfolgen zu wollen, und verweist darauf, dass die Radioaktivität der produzierten Barren äußerst gering wäre.

Die Gegner kritisieren dagegen eine „organisierte Verbreitung von Radioaktivität und befürchten, dass radioaktive Metalle ohne Rückverfolgbarkeit in Alltagsgegenstände gelangen könnten. Andere verweisen auf die Lage des Standorts: Er befindet sich 8,50 Meter unterhalb des Niveaus des Großen Elsässer Kanals und ist in einem Erdbebengebiet lediglich durch einen Deich von diesem getrennt.

Zu beachten ist zudem, dass das Projekt noch eine Ausnahmegenehmigung nach dem Gesetzbuch für öffentliche Gesundheit sowie eine Umweltgenehmigung benötigt.

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